6 JANVIER 2014. - Law on the Sixth Reform of the State concerning the matters referred to in Article 78 of the Constitution. - German translation of extracts
The following text is the translation into the German language of articles 3 to 7 and 15 of the Act of 6 January 2014 on the Sixth State Reform concerning the subjects referred to in Article 78 of the Constitution (Belgian Monitor of 31 January 2014).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS
6. JANUAR 2014 - Gesetz über die Sechste Staatsreform in Bezug auf die in Artikel 78 der Verfassung erwähnten Angelegenheiten
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
(...)
TITEL 2 - Verstärkung der Sicherheitspolitik in Brüssel
(...)
KAPITEL 2 - Abänderung des Gesetzes vom 21. Dezember 1998 zur Gründung der Gesellschaft "Belgische Technische Zusammenarbeit" in der Form einer öffentlich-rechtlichen Gesellschaft
Art. 3 - In Artikel 22 § 7 Absatz 1 Nr. 6 of the Gesetzes vom 21. Dezember 1998 zur Gründung der Gesellschaft "Belgische Technische Zusammenarbeit" in der Form einer öffentlich-rechtlichen Gesellschaft werden die Wörter "der Kommissare der Föderalregierung, die den Titel des Gouverneurs und des Vizegov
KAPITEL 3 - Abänderungen des Gesetzes vom 21. Juni 2002 über den Zentralen Rat der nichtkonfessionellen weltanschaulichen Gemeinschaften Belgiens, die Beauftragten und die Einrichtungen zur Verwaltung der materiellen und finanziellen Interessen der anerkannten nichtkonfessionellen weltanschaulichen Gemeins
Art. 4 - In Artikel 8 Absatz 1 Nr. 6 of the Gesetzes vom 21. Juni 2002 über den Zentralen Rat der nichtkonfessionellen weltanschaulichen Gemeinschaften Belgiens, die Beauftragten und die Einrichtungen zur Verwaltung der materiellen und finanziellen Interessen der anerkannten nichtkonfessionellen weltanschaulichen Gemeins März 2006, werden die Wörter "der Gouverneur und" aufgehoben.
Art. 5 - In Artikel 32 desselben Gesetzes werden die Wörter "beziehungsweise dem Governor of Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt" aufgehoben.
Art. 6 - In Artikel 42 Absatz 4 desselben Gesetzes werden die Wörter "dem Governor der betreffenden Provinz beziehungsweise des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt" durch die Wörter "dem Provinzgoveur" ersetzt.
Art. 7 - In Artikel 43 Absatz 3 desselben Gesetzes werden die Wörter "dem Governor der betreffenden Provinz beziehungsweise des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt" durch die Wörter "dem Provinzgoveur" ersetzt.
(...)
TITEL 4 - Beteiligungsfonds
(...)
Art. 15 - In Artikel 180 des Einkommensteuergesetzbuches 1992, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 12. Dezember 2009, wird Nr. 5bis am 1. Juli 2022 aufgehoben.
(...)
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 6. Januar 2014
PHILIPPE
Von Königs wegen:
Der Premierminister
E. DI RUPO
Der Minister der Wirtschaft
J. VANDE LANOTTE
Die Ministerin des Innern und der Chancengleichheit
Frau J. MILQUET
Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten
Frau L. ONKELINX
Die Ministerin des Mittelstands
Frau S. LARUELLE
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM
Die Ministerin der Beschäftigung
Frau M. DE CONINCK
Für den Minister der Öffentlichen Unternehmen, der Wissenschaftspolitik und der Entwicklungszusammenarbeit, abwesend:
Die Vizepremierministerin und Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit
Frau L. ONKELINX
Der Minister der Finanzen, beauftragt mit dem Öffentlichen Dienst
K. GEENS
Der Staatssekretär für Umwelt, Mobilität und Institutionelle Reformen
Mr. WATHELET
Der Staatssekretär für Soziale Angelegenheiten und Familien
Ph. COURARD
Der Staatssekretär für Institutionelle Reformen
S. VERHERSTRAETEN
Der Staatssekretär für den Öffentlichen Dienst
H. BOGAERT
Mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM