15 FEBRUARY 2012. - An Act to amend the Compulsory Health Care and Compensation Insurance Act, coordinated on 14 July 1994, and the Social Penal Code. - German translation of extracts
The following is the translation into the German language of articles 1
er and 2 of the Act of 15 February 2012 amending the Compulsory Health Care Insurance Act, coordinated on 14 July 1994, and the Social Criminal Code (Belgian Monitor of 8 March 2012).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
15. FEBRUAR 2012 - Gesetz zur Abänderung des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung und des Sozialstrafgesetzbuches
ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Grus!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
KAPITEL 2 - Abänderung des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung
Art. 2 - Artikel 169 of am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung, ersetzt durch das Gesetz vom 6. Juni 2010, wird wie folgt ersetzt:
"Art. 169 - Verstösse gegen die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes, seine Ausführungserlasse und -verordnungen werden ermittelt und festgestellt gemäss dem Sozialstrafgesetzbuch.
Die in Artikel 16 Nr. 1 des Sozialstrafgesetzbuches erwähnten Sozialinspektoren verfügen über die in den Artikeln 23 bis 39 des Sozialstrafgesetzbuches erwähnten Befugnisse, wenn sie von Amts wegen oder auf Antrag im Rahmen ihres
Die Verstösse werden gemäss dem Sozialstrafgesetzbuch geahndet mit Ausnahme der in den Artikeln 73, 73bis, 138 bis 140, 142 bis 146bis, 150, 156, 157, 164 und 174 erwähnten und gemäss diesen Artikeln verfolbrgten Verstösse zu
(...)
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 15. Februar 2012
ALBERT
Von Königs wegen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM
Mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM