13 AOUT 2011. - An Act to amend section 19, § 2, of the Act of 2 June 2010 amending the Civil Code in order to modernize the operation of condominiums and to increase the transparency of their management. - German translation
The following text is the translation into the German language of the Act of 13 August 2010 amending Article 19, § 2, of the Act of 2 June 2010 amending the Civil Code in order to modernize the operation of condominiums and to increase the transparency of their management (Belgian Monitor of 29 August 2011).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
13. AUGUST 2011 - Gesetz zur Abänderung von Artikel 19 § 2 des Gesetzes vom 2. Juni 2010 zur Abänderung des Zivilgesetzbuches im Hinblick auf die Modernisierung der Funktionsweise des Miteigentums und die Erhöhung der Transparenz seiner Verwaltung
ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Grus!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - Artikel 19 § 2 of the Gesetzes vom 2. Juni 2010 zur Abänderung des Zivilgesetzbuches im Hinblick auf die Modernisierung der Funktionsweise des Miteigentums und die Erhöhung der Transparenz seiner Verwaltung wird wie folgt abgeändert:
1. Die Wörter "binnen Jahresfrist nach" werden durch die Wörter "binnen sechsunddreissig Monaten nach" ersetzt.
2. Der Paragraph wird durch folgenden Satz ergänzt:
"Wird eine authentische Urkunde erstellt, wird die diese Urkunde betreffende Hypothek ausschliesslich unter dem Namen der Miteigentümervereinigung öffentlich."
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Nizza, den 13. August 2011
ALBERT
Von Königs wegen:
Der Minister der Justiz
S. DE CLERCK
Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz
S. DE CLERCK